Immobilien und Finanzierung

Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
In der Folge finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für Geschäfte zwischen dem Unternehmen Ines Berger oder in ihrem Auftrag tätige Personen und dem jeweiligen Auftraggeber allgemein Gültigkeit haben.

1. Auftrag
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Wir erfüllen unseren Auftrag unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen unter Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber nach kaufmännischen Grundsätzen.

2. Vorbefassung
Sind einem Käufer die von uns angebotenen Objekte/Projekte bereits bekannt, so ist uns dies spätestens bei Beendigung einer Besichtigung mitzuteilen und von wem und wann das Objekt/Projekt bereits vorher angeboten wurde, ansonsten gilt unser Angebot als ursächlich für einen eventuellen späteren Abschluss gegen den Käufer, entsprechende Nachteile (z.B. doppelte Provision) gehen zu seinen Lasten.
Ist der Verkäufer unser Auftraggeber, so ist er ebenfalls verpflichtet uns zu Beginn einer Besichtigung mitzuteilen, wenn der von uns zur Besichtigung geladene Käufer die Wohnung bereits besichtigt hat oder ein anderer Makler für diesen Kunden Kunden-/Namensschutz beantragt hat. Unterlässt er dies, so muss er die Vermittlung als durch uns veranlasst gegen sich gelten lassen, entsprechende Nachteile (z.B. doppelte Provision) gehen zu seinen Lasten.

3. Entstehung des Provisionsanspruches
Die Provision ist verdient, sobald auf Grund unserer Vermittlung, bzw. auf Grund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist, wobei auch Mitursächlichkeit genügt.
Die Provision ist fällig und zahlbar bei Rechnungserteilung.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn nicht der durch uns vorgestellte Käufer den Vertrag schließt sondern eine diesem nahestehende Person oder ein Unternehmen, an welchem der Käufer oder eine diesem nahestehende Person beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine Person den Vertrag schließt, die durch den von uns vorgestellten Käufer auf das Objekt aufmerksam gemacht worden ist oder das Objekt in dessen Auftrag erwirbt (z.B. Treuhänder).
Ist unser Auftraggeber Verkäufer, so gilt Vorstehendes entsprechend mit der Maßgabe, dass auch der Verkauf einer anderen oder von weiteren Immobilien des Verkäufers an vorstehende Person als von uns vermittelt gilt und provisionspflichtig ist.

Weiterhin gilt:
3.1 Der Anspruch auf Provision erlischt nicht deshalb, weil der abgeschlossene Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grunde nicht erfüllt oder rückabgewickelt wird.
3.2 Ebenso bleibt unser Anspruch bestehen, wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird oder wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, welches in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt (z.B. Erwerb durch Umlegung, Tausch, Enteignung, Vorkaufsrecht, Kauf / Miete / Mietkauf von ideellen oder reellen Anteilen, etc.).
3.3 Ganz ausdrücklich entsteht ein Provisionsanspruch auch, wenn anstelle eines Kaufvertrages, ein Mietvertrag / Mietkaufvertrag, oder dergleichen geschlossen wird und auch wenn anstelle eines Mietvertrages ein Kaufvertrag geschlossen wird. In diesem Fall wird die Höhe der Provision entsprechend Punkt 4. dieser AGB‘s angepasst.
3.4 Die Provision wird, unabhängig vom Eintritt etwaiger Vertragsbedingungen, mit dessen Abschluss fällig. Wir sind hinsichtlich dieser Bestimmung von § 652 BGB befreit.
3.5 Die Auftraggeber erlauben uns mit Auftragserteilung ausdrücklich, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

4. Höhe der Provision.
Die Höhe der Provision beträgt grundsätzlich (zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer):
4.1 Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, vom Verkäufer wie auch vom Käufer jeweils 5 % (fünf von Hundert), berechnet vom Vertragswert.
4.2 Bei Vermietung und Verpachtung vom Vermieter wie auch vom Mieter/Pächter jeweils:
Bei Wohnungsvermietungen, 2 Monatsmieten,
bei gewerblichen Vermietungen
a) bei Verträgen bis zu 5 Jahren, 2 Monatsmieten als Mindestgebühr
b) bei Verträgen von längerer Dauer, 5 % (fünf von Hundert) der Gesamtmieten auf den Mietzeitraum, maximal jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme, mindestens jedoch der Betrag nach a)
c) bei Verträgen mit Optionsrechten auf Verlängerung des Vertrages ist die Option, unabhängig von der späteren Wahrnehmung, der Laufzeit des Vertrages zuzurechnen. Der Maximalbetrag nach b) ist anzuwenden.
Für sämtliche Vermittlungen gilt:
In besonderen Fällen behalten wir uns vor, von o.g. Provisionen abzuweichen, dies ist dem Auftraggeber jedoch vorab mitzuteilen.
Soweit Vermieter und Mieter eine niedrigere als die ursprünglich vorgesehene oder ortsübliche Miete vereinbaren (z.B. aufgrund von Eigenleistungen des Mieters), so gilt für die Provision die ursprünglich vorgesehene bzw. ortsübliche Miete als Berechnungsgrundlage.
4.3 Bei An- und Verkauf von Haus- und/oder Grundbesitz, vom Käufer wie auch vom Verkäufer jeweils 3 % (drei von Hundert), berechnet vom erzielten Gesamtkaufpreis
4.4 Bei Übertragung / Schenkung / Übereignung / Einbringung oder Ähnlichem, vom Nutznießer 3 % (drei von Hundert), berechnet von dem ortsüblichen Verkehrswert, bzw. falls darüber keine Einigkeit zwischen Nutznießer und uns erzielt werden kann, von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellten Verkehrswert.
4.5 Bei der Bereitstellung von Finanzierungen, bzw. bei der Hilfestellung zur Aufstellung einer erfolgreichen Finanzierung vom Käufer 1,5 % (anderthalb von Hundert), berechnet vom Finanzierungswert.
4.6 Bei Erbbaurecht vom Erbbauberechtigten und vom Grundstückseigentümer jeweils 3 % (drei von Hundert), berechnet vom Grundstückswert.
4.7 Bei Vorkaufsrecht vom Berechtigten 0,5 % (einhalb von Hundert), berechnet vom Verkehrswert des Objekts.
4.8 Bei Projektentwicklungen im Regelfall vom Verkäufer 5 % (fünf von hundert) berechnet von einem erzielten Gesamtverkaufspreis für Grund und Boden, Projekt, etc. Je nach Projekt kann jedoch auch eine andere Provision vereinbart werden und/oder auch vom Käufer verlangt werden. 
4.9 Die nach Ziff. 4.1 bis 4.8 der Provisionsberechnung zugrunde gelegten Werte erhöhen sich um den Wert weiterer Geldzahlungen, die mit dem vermittelten Geschäft in Zusammenhang stehen, wie insbesondere Einmalzahlungen, Ablösen und Abstandssummen (z.B. für Einrichtungen, Key-Money, Personalübernahmen etc.) und um die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.10. Stehen vorgenannten Provisionsansprüchen niedrigere gesetzliche Höchstgrenzen einzelner Länder entgegen, so gelten stattdessen diese ausdrücklich als vereinbart.

5. Aufwendungsersatz.
Wird der erteilte Auftrag widerrufen oder nimmt der Auftraggeber sonst von dem beabsichtigten Geschäft Abstand, so haben wir Anspruch auf Ersatz der uns für die bisherige Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit entstandenen und belegten Aufwendungen.
Dies gilt insbesondere für den geleisteten Zeitaufwand, der mit 100EUR/h zzgl.Umsatzsteuer berechnet wird. Die Aufwendungen sind auf 10 % der erzielbaren Provision begrenzt. Der Anspruch ist mit Rechnungsstellung fällig. Sollte das Geschäft aufgrund unseres Nachweises später doch zustande kommen, fällt die Provision nachträglich an; die Provision ist dann um den gezahlten Aufwandsersatz zu kürzen.

6. Informationspflichten des Auftraggebers

Werden zwischen Parteien direkte Verhandlungen aufgenommen, die durch uns einander vorgestellt wurden, so ist uns dies unter Angabe des Inhalts der Verhandlungen umgehend und ohne unser Zutun mitzuteilen. In diesem Fall machen wir folgende Ansprüche geltend:
6.1 Anwesenheit bei Vertragsabschluss, die Termine sind uns rechtzeitig mitzuteilen
6.2 Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehender Nebenabreden,
6.3 Nennung der Vertragspartei durch den Auftraggeber bei Vertragsabschluss

7. Angebote
Unsere Angebote erfolgen stets nach unserem besten Wissen und Gewissen, aber gemäß den vom Anbieter erteilten Informationen, für deren Richtigkeit wir nicht haften. Unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung werden ausdrücklich vorbehalten.

8. Gesonderte Beratungsdienstleistungen
Außerhalb eines Auftragsverhältnisses kann ein Auftraggeber sich allgemein beraten lassen oder gezielt zu einem Objekt, ohne dass dieses durch uns vermittelt wird (z.B. Fragen zu Verkehrswert, Renovierung, Bebaubarkeit, etc.). Hierfür berechnen wir 100 EUR/h zzgl. Umsatzsteuer, soweit für den Auftraggeber durch die Beratung Aufwendungen reduziert werden, jedoch mindesten 5% der Aufwandsminderung.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Baden-Baden. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.

10. Salvatorische Klausel
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, an die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regeln.