Immobilien und Finanzierung
Immobilien
Würden Sie für einen Liter Milch 100 EUR bezahlen? Der Preis erscheint Ihnen nicht als angemessen, nehmen wir an?
Interessanterweise stellen wir häufig fest, dass weder Käufer noch Verkäufer sich im Klaren sind, was eine Immobilie oder ein Unternehmen wert ist, worauf man rechtlich und steuerlich beim (Ver-)Kauf achten sollte, welche sonstigen Voraussetzungen vorliegen und welche Rechte, Verpflichtungen und Kosten aus diesen Rechtsgeschäften resultieren.
Anders als bei der Milch ist ein etwaiges Ungleichgewicht hier nicht so leicht zu durchschauen. Deshalb wird die Wertfrage oft gar nicht beachtet, obwohl derartige Rechtsgeschäfte mindestens im sechsstelligen EURO-Bereich abgewickelt werden.
Nicht nur für den Käufer können sich hieraus z.B. langwierige Rechtsstreitigkeiten, zusätzliche Steuern und Abgaben oder bisher unbekannte Sanierungskosten ergeben. Auch für den Verkäufer können sich Schadenersatzforderungen oder die Rückabwicklung des Geschäftes ergeben, wenn dem Käufer Mängel verheimlicht wurden oder der Kaufpreis einfach „aus der Luft gegriffen“ wurde und objektiv in keinem Verhältnis zur Immobilie steht.
Unseren Kunden bieten wir daher eine ausführliche Beratung und unterstützen ihn während der gesamten Geschäftsabwicklung. Der Käufer erhält mit unserer Hilfe eine fundierte Entscheidungsgrundlage und der Verkäufer die Möglichkeit, nach dem Verkauf der Immobilie auch endgültig damit abzuschließen.
Wir erläutern Ihnen gerne ausführlich die Voraussetzungen, Grundlagen und rechtlichen Folgen von Immobilienkäufen einschl. zivilrechtlicher, baurechtlicher und/oder steuerrechtlicher Fragen in diesem Zusammenhang. Wir erarbeiten ggf. zusammen mit Ihren oder unseren Anwälten, Steuerberatern und Notaren in Kooperation ein entsprechendes Konzept, um den Kauf optimal auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden. Hierbei legen wir besonderen Wert auf Ihre persönlichen Verhältnisse und Zukunftspläne, wie z.B. ehelicher Güterstand, ausländerrechtliche Fragen oder unentgeltliche Vermögensübergänge (Erbschaft/Schenkung).
Zur Kaufpreisermittlung stellen wir Ihnen gerne Architekten, Innenarchitekten, Bausachverständige oder Handwerker zur Verfügung, damit Sie den tatsächlichen Zustand und Wert des Kaufobjektes, die Folgekosten oder z.B. auch die Zulässigkeit der gewünschten Bebauung und Umbaumaßnahmen beurteilen können.